Verordnungsweg

Eine Sprachtherapie kann für Menschen jeden Alters relevant werden. Sollten Sie sich fragen, ob Sie, Ihr Kind oder eine andere Person aus ihrem persönlichen Umfeld eine Sprachtherapie benötigt, berate ich Sie gerne. Die Entscheidung über die Notwendigkeit einer Therapie zu Lasten der Krankenkassen obliegt jedoch immer Ihrem Arzt.

Bei behandlungsbedürftiger Indikation werden die Therapiekosten von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Kinder sind zuzahlungsfrei, Erwachsene ab 18 Jahren müssen einen geringen Eigenanteil (10 % des jeweiligen Kassensatzes + 10 € pro Verordnung) bezahlen, es sei denn es liegt eine Gebührenbefreiung vor. Im Falle einer Zuzahlungsbefreiung benötige ich eine Kopie Ihres Befreiungsausweises.

Ein Rezept für Sprachtherapie (Heilmittelverordnung) können je nach Störungsbild folgende Ärzte ausstellen:

  • Kinderärzte
  • Kinder- und Jugendpsychiater
  • Hals-Nasen-Ohren Ärzte
  • Phoniater / Pädaudiologen
  • Neurologen
  • Allgemeinmediziner
  • Kieferorthopäden
  • Zahnärzte

Wenn Sie eine Verordnung vom Arzt erhalten haben, können Sie telefonisch oder per eMail einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. Bedenken Sie bitte, dass zwischen Ausstellungsdatum der Verordnung und dem ersten Termin der Behandlung nicht mehr als 14 Tage liegen dürfen.

 

Für die im Erstgespräch erfolgende Befunderhebung ist es vorteilhaft, wenn sie Ihnen vorliegende Berichte über das Krankheitsbild oder etwaige vorherige Therapien mitbringen.

Auf eine darauf folgende standardisierte Diagnostik nach dem aktuellen Stand der Forschung, erfolgt dann die Entwicklung eines individuellen Therapieplans. Aufgrund meiner ganzheitlichen Ausbildung werden sprachliche Auffälligkeiten nie isoliert, sondern stets im Zusammenhang mit zusätzlich relevanten Bereichen wie Wahrnehmung, Motorik, psychischer Verfassung und dem soziokulturellen Umfeld betrachtet.

Da die Übungszeit in den Therapiestunden (meist 1-2x wöchentlich) in der Regel nicht ausreicht, um eine Sprachstörung zu beheben, ist es wichtig, dass Sie von mir angeleitete Übungen auch im häuslichen Bereich durchführen. Eine eigens dafür angelegte Mappe für Ihre individuellen „Hausaufgaben“ ist hier von großem Nutzen für den Erfolg der Therapie.

Sollte es krankheitsbedingt nicht möglich sein, die Therapie in meinen Praxisräumen durchzuführen, so komme ich auch gerne zu Ihnen nach Hause. Achten Sie in diesem Fall bitte darauf, ob von Ihrem Arzt ein Hausbesuch auf der Verordnung angekreuzt wurde. Natürlich ist bei Störungsbildern, die nicht von Ihrer Versicherung übernommen werden, auch eine private Kostenübernahme möglich.